Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Fitnessclub 21 Stand: 02/2026

 

1. Vertragspartner, Geltung und Änderung der AGB Vertragspartner des Mitglieds ist die

Fitnessclub 21 – Fitnessstudio Turmpassage GmbH

Jägerstraße 11–13

09212 Limbach-Oberfrohna

Tel.: +49 3722 6005949

E-Mail: [email protected]

Amtsgericht Chemnitz, HRB 26500

USt-IdNr.: DE 276400638

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fitnessstudio Turmpassage GmbH, handelnd unter Fitnessclub 21, (nachfolgend „Fitnessclub 21“) und ihren Mitgliedern. Fitnessclub 21 ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Änderungen werden dem Mitglied mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht. Auf die Bedeutung des unterlassenen Widerspruchs wird ausdrücklich hingewiesen. Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

⸻ 2. Vertragsabschluss

Der Mitgliedsvertrag kommt durch Abschluss im Studio oder auf sonstigem zulässigem Weg zwischen dem Mitglied und Fitnessclub 21 zustande.

 

⸻ 3. Vertragsschluss während behördlicher Schließungen

Wird ein Vertrag während einer behördlich oder gesetzlich angeordneten Schließung des Studios geschlossen, steht dieser unter der aufschiebenden Bedingung der Wiedereröffnung. Die gegenseitigen Leistungspflichten beginnen erst mit Wegfall des Nutzungsverbots. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Vertragsschluss.

 

⸻ 4. Jugendliche und Minderjährige

Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet, aber das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können einen Mitgliedsvertrag ausschließlich im Studio und nur mit schriftlicher Einwilligung aller gesetzlichen Vertreter abschließen. Mit der Einwilligung erklären die gesetzlichen Vertreter ausdrücklich:

• dass sie mit der selbstständigen Nutzung des Studios ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten einverstanden sind,

• dass ihnen bekannt ist, dass das Studio zeitweise unbetreut betrieben wird,

• dass ihr Kind das Studio auch während der unbetreuten Zeiten, einschließlich Samstag und Sonntag, nutzen darf,

• dass das Training auf eigene Gefahr erfolgt,

• dass ihr Kind körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, selbstständig zu trainieren.

Die gesetzlichen Vertreter haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ein pflichtwidriges, unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten des minderjährigen Mitglieds entstehen. Fitnessclub 21 haftet gegenüber minderjährigen Mitgliedern ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nicht für Schäden, die auf Selbstüberschätzung, unsachgemäße Nutzung der Geräte oder Nichtbeachtung von Sicherheits- und Nutzungshinweisen zurückzuführen sind, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Fitnessclub 21 vorliegt.

 

⸻ 5. Hausordnung, Begleitpersonen, Spinde und Parkplätze

Es gilt die jeweils im Studio aushängende Hausordnung, die Bestandteil dieses Vertrages ist. Begleitpersonen, einschließlich Kinder, dürfen das Studio nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung betreten. Tiere sind nicht gestattet. Spinde stehen ausschließlich während der Anwesenheit im Studio zur Verfügung. Eine Nutzung über die Anwesenheitszeit hinaus ist unzulässig. Bei missbräuchlicher Nutzung ist Fitnessclub 21 berechtigt, Spinde zu öffnen und zu leeren. Sofern Parkplätze zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese nur während der Studioanwesenheit genutzt werden. Bei missbräuchlicher Nutzung kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.

 

⸻ 5a. Öffnungszeiten sowie betreute und unbetreute Zeiten (24-Stunden-Studio)

Das Studio wird als 24-Stunden-Fitnessstudio betrieben. Betreute Zeiten

• Montag bis Freitag: 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr Unbetreute Zeiten

• Montag bis Freitag: 19:00 Uhr bis 09:00 Uhr

• Samstag und Sonntag: 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr (durchgehend unbetreut) Während der unbetreuten Zeiten ist kein Personal anwesend.

Das Training erfolgt in diesen Zeiten auf eigene Verantwortung des Mitglieds. Für minderjährige Mitglieder ist die Nutzung während der unbetreuten Zeiten nur zulässig, sofern eine schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 4 vorliegt.

 

⸻ 6. Kommunikation und Änderung von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und Änderungen seiner persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Rechtlich relevante Erklärungen können per Post oder per E-Mail erfolgen.

 

⸻ 7. Fitnessclub-21-App

Sofern der Zutritt zum Studio über einen QR-Code erfolgt, ist die Installation und Nutzung der Fitnessclub-21-App zwingend erforderlich, da der QR-Code ausschließlich innerhalb der App bereitgestellt wird.

 

⸻ 8. Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft

Die Grundlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt sechs Monate. Beginnt die Mitgliedschaft während eines laufenden Monats, verlängert sich die Laufzeit entsprechend bis zum Ende des sechsten Folgemonats. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag jeweils um drei Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende in Textform gekündigt wird. Bei einem Wohnortwechsel mit einer Entfernung von mehr als 20 km zum Studio besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

⸻ 9. Vorabnutzung

Eine Nutzung vor dem vereinbarten Vertragsbeginn kann gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden. Die reguläre Vertragslaufzeit bleibt hiervon unberührt.

 

⸻ 10. Zutrittssystem (Fitnessclub-21-Karte / App-QR-Code)

Der Zutritt zum Studio erfolgt ausschließlich über ein personalisiertes elektronisches Zutrittssystem, entweder über:

• eine Fitnessclub-21-Karte oder

• einen individuellen QR-Code innerhalb der Fitnessclub-21-App Das Zutrittssystem ist personenbezogen und nicht übertragbar. Die Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei schuldhafter Weitergabe oder missbräuchlicher Nutzung schuldet das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Fitnessclub 21 ist berechtigt, den Zugang sofort zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Verlust oder Missbrauch des Zutrittssystems ist unverzüglich zu melden. Für die Ausstellung einer Ersatzkarte kann eine Gebühr von 30,00 € erhoben werden.

 

⸻ 11. Sauna

Fitnessclub 21 stellt seinen Mitgliedern eine Sauna zur Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung unter Beachtung der ausgehängten Saunaordnung. In der Sauna sowie in den zugehörigen Ruhe- und Sanitärbereichen sind sexuelle Handlungen, anzügliches Verhalten, Belästigungen anderer Mitglieder sowie jede sittenwidrige Nutzung ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen berechtigen Fitnessclub 21 zur sofortigen Sperrung des Zugangs sowie zur fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft.

⸻ 12. Bargeldlose Zahlung

Fitnessclub 21 ist berechtigt, die bargeldlose Zahlung für sämtliche angebotenen Leistungen verbindlich einzuführen.

 

⸻ 13. Beiträge, Zahlung und Zahlungsverzug

Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus, spätestens zum 25. eines Monats, fällig. Rücklastkosten, Mahngebühren und Verzugszinsen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Bei Zahlungsverzug von mindestens zwei Monatsbeiträgen werden sämtliche bis zum Vertragsende anfallenden Beiträge sofort fällig.

 

⸻ 14. Haftung

Fitnessclub 21 haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Während der unbetreuten Zeiten erfolgt das Training ohne Beaufsichtigung. Für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung, Selbstüberschätzung oder Missachtung von Sicherheits- und Nutzungshinweisen zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Fitnessclub 21 vorliegt.

 

⸻ 15. Datenspeicherung

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet. Zutrittsdaten (Datum, Uhrzeit, Mitgliedsnummer) werden für maximal drei Tage gespeichert und anschließend gelöscht oder anonymisiert ausgewertet.

 

⸻ 16. Videoüberwachung

Zur Wahrung des Hausrechts, zur Sicherheit der Mitglieder sowie zur Prävention und Aufklärung von Straftaten werden Teilbereiche des Studios – insbesondere während der unbetreuten Zeiten – videoüberwacht. Die Videoüberwachung erfolgt DSGVO-konform und ist deutlich gekennzeichnet.

 

⸻ 17. Schlussbestimmungen

Fitnessclub 21 nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Studio

Fitnessclub21

Jägerstraße 11-13

09212 Limbach-Oberfrohna

MAIL: [email protected]

TEL: 03722 / 6005949

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AGB

Öffnungszeiten

Ab 02.03.2026

MO.-FR.         09:00 - 19:00       mit Trainer

MO.-SO.         24 Stunden           ohne Trainer

• Die Anlage wird 24/7 Videoüberwacht


Projektziel

Ausstattung der neuen Geschäftsräume in Limbach-Oberfrohna

 

Projektbeschreibung

Mit dem Umzug des Fitnessstudios Turmpassage GmbH von der Weststraße in die neuen, deutlich größeren Räumlichkeiten in der Jägerstraße 11–13 wurde eine umfassende Modernisierung und Erweiterung der Ausstattung notwendig. Die neuen Geschäftsräume bieten nahezu doppelt so viel Fläche und schaffen damit optimale Voraussetzungen für ein erweitertes Trainings- und Kursangebot. Um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden und den Mitgliedern ein zeitgemäßes, hochwertiges Trainingsumfeld bereitzustellen, wurde in zusätzliche Fitnessgeräte und ergänzende Ausstattung investiert. Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Erweiterung des Geräteparks im Kraft- und Ausdauerbereich sowie die Ergänzung funktionaler Trainingsbereiche. Dadurch wird die Trainingsqualität verbessert und die Attraktivität des Standorts nachhaltig gesteigert.

 

Projektzeitraum

 

01.11.2025 – 30.06.2026